§10

Für Hunde, die nach dem Gesetz als gefährlich eingestuft sind, sind gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

Tierisch Belzig e. V. hat den §10 zum Halten von gefährlichen Hunden.

Und ist somit berechtigt auch diesen Hunden ein Zuhause auf Zeit zu geben. Ob nun als Tierheimhund oder aber auch als Pensionshund.